Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. V Über Schwierigkeiten, zu denen die Erfüllung des Spruches Anlass geben kann, entscheidet der Ständige Internationale Gerichtshof Heute: Der Internationale Gerichtshof (Art. 37 des Status des Internationalen Gerichtshofes – SR 0.193.501).. Heute: Der Internationale Gerichtshof (Art. 37 des Sta