Der vom Ständigen Internationalen Gerichtshof7 gefällte Spruch ist von den Parteien nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Über Schwierigkeiten, zu denen seine Auslegung Anlass geben könnte, entscheidet der Gerichtshof, den jede Partei zu diesem Zwecke auf dem Wege eines einfachen Begehrens anrufen kann.