Für die Beratung der Legislaturplanung (allgemeine einleitende Stellungnahmen der Vertretung des Bundesrates und der Fraktionen und Detailberatung der Anträge aus der Kommission) wird eine organisierte Debatte gemäss Artikel 47 durchgeführt.37
Die Gesamtredezeit und ihre Aufteilung werden festgelegt, bevor die vorberatende Kommission die Beratung des Bundesbeschlusses beginnt.
Jede Fraktion hat mindestens zehn Minuten Redezeit.