Consolidation: 0.142.116.363 - 1909-04-17
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.142.116.363
AS1AS (Stand am 10. Juni 1997)
0.142.116.363
Übersetzung2
Erklärung
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und dem Königreich der Niederlande
betreffend die gegenseitige Mitteilung der Aufnahme
von geisteskranken Angehörigen des einen Landes in eine Anstalt
des andern Landes und der Entlassung aus einer solchen
Abgegeben am 25. März/17. April 1909
In Kraft getreten am 17. April 1909
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung Ihrer Majestät der Königin der Niederlande
haben vereinbart was folgt:
- 1 BS 11 708
- 2 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
- SR-Nummer
- SR 0.142.116.363
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 17.04.1909
- Dokumentdatum
- 17.04.1909
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
- SR 0.142.116.363
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.04.1909
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht