Schwierigkeiten bei der Anwendung oder der Auslegung des vorliegenden Abkommens sind durch gegenseitige Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien zu lösen.
Streitigkeiten, welche aus der Anwendung oder der Auslegung des vorliegenden Abkommens entstehen, werden zwischen den Vertragsparteien auf diplomatischem Weg geregelt.