Der Begriff «Schengen-Besitzstand» bezeichnet alle in dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll Nr. 19 über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand genannten Massnahmen, die darauf abzielen zu gewährleisten, dass an Binnengrenzen keine Personenkontrollen durchgeführt werden, in Verbindung mit einer gemeinsamen Politik in Bezug auf Aussengrenzkontrollen und Visa sowie unmittelbar damit zusammenhängende Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität.
Art. 2 – Begriffsbestimmungen
Art. 2
Begriffsbestimmungen
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 30.06.2017
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Art. 2 Begriffsbestimmungen Der Begriff «Schengen-Besitzstand» bezeichnet alle in dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll Nr. 19 über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand genannten
- SR-Nummer
- SR 0.142.112.632.1
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.08.2016
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht