Dieses Memorandum of Understanding entbindet die Staatsangehörigen der einen Partei nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und alle übrigen im Hoheitsgebiet der anderen Partei geltenden Rechtsvorschriften während ihres Aufenthalts in diesem Staat einzuhalten.
Art. 4
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 15.07.2010
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Art. 4 Dieses Memorandum of Understanding entbindet die Staatsangehörigen der einen Partei nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und alle übrigen im Hoheitsgebiet der anderen Partei geltenden Rechtsvorschriften während ihres Aufenthalts in diesem Staat einzuhalten.
- SR-Nummer
- SR 0.142.113.252
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 06.06.2010
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht