Das vorliegende Abkommen gilt ebenfalls für das Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein und für Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein.
Art. 13 – Anwendung
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Art. 13
Anwendung
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 09.01.2003
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Art. 13 Anwendung Das vorliegende Abkommen gilt ebenfalls für das Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein und für Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein.
- SR-Nummer
- SR 0.142.117.149
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 10.12.2002
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht