Die zuständigen Behörden der beiden Vertragsparteien tauschen innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Unterzeichnung dieses Abkommens auf diplomatischem Weg Muster ihrer Pässe aus.
Bei Änderungen ihrer Pässe sendet die betreffende Vertragspartei der anderen Vertragspartei spätestens dreissig (30) Tage vor deren Einführung die neuen Muster zusammen mit den Informationen über deren Anwendbarkeit.